Gemeint sind hier und im Folgenden Grenzüberschreitungen von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern gegenüber Schutzbefohlenen, die durch unangemessene verbale oder körperliche Nähe bis hin zu sexuellen Praktiken gekennzeichnet waren - unabhängig davon, ob einvernehmlich oder nicht einvernehmlich vollzogen. Unterschieden wird hier zwischen konkret erfahrenem/beobachtetem Fehlverhalten oder auch nur Verdachtsfällen, die für meine Untersuchung bedeutsam sind. (Hinweis: jegliche sexualisierte Annäherung von Mitgliedern eines Mitarbeiterteam würde immer unter einem strukturellen und persönlichem Ungleichgewicht erfolgen und ist grundsätzlich unangemessen.)